Die Akademie der Künste hat per Gesetz maximal 500 Mitglieder. Diese werden von den Sektionen der Akademie benannt, von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt und vom Präsidenten berufen.
Vom Senat der Akademie der Künste können zudem Ehrenmitglieder vorgeschlagen werden.
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