Das notwendige Gesetz zur Errichtung der Akademie ist am 9. Mai 2005 verkündet worden (BGBl. I 2005, S. 1218) und ist mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt worden (BGBl. I 2006, S. 571). Die Länder Berlin und Brandenburg haben dabei insofern ein Mitspracherecht bekommen als das Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste erst nach Auflösung der bestehenden, von den beiden Bundesländern getragenen Akademie in Kraft tritt. Zudem stellen beide Länder je einen Vertreter im Verwaltungsbeirat.

 

Das Land Baden-Württemberg erwägt daher, eine Verfassungsklage gegen den Bund zu erheben. Die Übernahme der Akademie durch den Bund verstoße gegen die Kulturhoheit der Länder.

 

Die Akademie der Künste führt einen Rechtsstatus mit Selbstverwaltungsrecht.

 

Der Bund besitzt im Verwaltungsbeirat als Zuschussgeber die Mehrheit der Stimmen.

 

Der Akademie steht ein Senat vor. Von 1997 bis 2003 war der ungarische Schriftsteller und Essayist György Konrád Präsident der Akademie, bis zum 15. Dezember 2005 war es der Schweizer Schriftsteller Adolf Muschg. Seit 2006 ist der Grafiker und Schriftsteller Klaus Staeck Präsident.

 

Die Mitgliederversammlung umfasst alle (maximal 500) Mitglieder der Akademie.

 

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Akademie der Künste (Berlin) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.